Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sorglos Vermieten
(gültig ab 01.09.2025)
Diese ergänzenden Bedingungen gelten für das Paket „Sorglos Vermieten“ von Sun & Sea Holidays („S&S“).
Durch die Nutzung dieses Pakets erklären Sie sich mit den nachstehenden Bestimmungen einverstanden.
Artikel 1 – Rolle von Sun & Sea Holidays
1.1 S&S tritt als Vermittler und Dienstleister für die vereinbarten Vermietungsaktivitäten auf.
1.2 Sie bleiben jederzeit uneingeschränkt verantwortlich für den Zustand, die Sicherheit, die gesetzlichen Anforderungen sowie die Verfügbarkeit der Unterkunft.
Artikel 2 – Veröffentlichung und Buchungen
2.1 S&S veröffentlicht die Unterkunft auf der eigenen Website sowie auf ausgewählten externen Vermietungsportalen.
2.2 Sämtliche Buchungen werden durch S&S über das Reservierungssystem oder über angeschlossene Vermietungsplattformen abgewickelt.
2.3 Sie erhalten Zugang zu einem Eigentümerportal mit Einsicht in Verfügbarkeiten, Preise und Buchungen.
Artikel 3 – Preise, Zahlungen und Provision
3.1 Die Mietpreise werden von Ihnen festgelegt, auf Wunsch in Abstimmung mit S&S.
3.2 S&S berechnet eine Provision in Höhe von 20 % auf den Mietpreis. Diese Provision steht vollständig S&S zu.
3.3 Bei Buchungen über die Website von Sun & Sea Holidays kann dem Gast eine Servicegebühr in Rechnung gestellt werden.
3.4 Kosten externer Vermietungsportale (unter anderem Airbnb und Booking.com) werden im Mietpreis des jeweiligen Portals verarbeitet und nicht mit der monatlichen Abrechnung verrechnet.
3.5 Lizenzkosten werden jährlich durch S&S in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen.
3.6 Reichen die Mieteinnahmen zur Verrechnung der Kosten nicht aus, erhalten Sie eine separate Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen.
3.7 Eventuelle Preisänderungen durch externe Vermietungsplattformen liegen außerhalb des Einflussbereichs von S&S.
3.8 Bei Reservierungen über externe Vermietungsplattformen werden eventuelle Servicegebühren oder Provisionen ausschließlich von der jeweiligen Plattform dem Gast in Rechnung gestellt. Sun & Sea Holidays hat darauf keinen Einfluss.
Artikel 4 – Auszahlung der Mieteinnahmen
4.1 Die Auszahlung erfolgt in der ersten Woche des Monats für Aufenthalte, die im vorangegangenen Monat stattgefunden haben.
4.2 Offene Rechnungen und Kosten können mit der Abrechnung verrechnet werden.
4.3 Erfolgt die Auszahlung durch ein Vermietungsportal verzögert, erfolgt auch Ihre Auszahlung mit entsprechender Verzögerung.
4.4 Sie erhalten eine detaillierte Abrechnung der Buchungen, Kosten und des netto auszuzahlenden Betrags.
Artikel 5 – Pflichten des Eigentümers
5.1 Sie tragen die volle Verantwortung für:
a. Die Bereitstellung korrekter, vollständiger und aktueller Informationen über die Unterkunft.
b. Die Erfüllung sämtlicher gesetzlicher Verpflichtungen, Genehmigungen, Steuern und Versicherungen.
c. Die rechtzeitige und regelmäßige Wartung sowie die Behebung von Mängeln.
d. Die Bereitstellung der Unterkunft in sauberem, sicherem und gut gepflegtem Zustand.
e. Die Übermittlung von Identitäts- und Eigentumsnachweisen auf Anfrage von S&S.
f. Ein ordnungsgemäß funktionierendes Schlüssel- oder Zugangssystem.
g. Eine aktuelle Informationsmappe für Gäste.
h. Die Anmeldung der Unterkunft bei der Gemeinde Noordwijk gemäß den örtlichen Vorschriften.
i. Die korrekte Anmeldung und Abführung der Kurtaxe.
j. Eine gültige Gebäudeversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung, die die Vermietung abdeckt.
k. Die Sicherstellung einer vollständigen und ausreichenden Inventarausstattung.
l. Die Pflege von Garten und Außenanlagen.
m. Die unverzügliche Meldung von Störungen oder Defekten an S&S.
Artikel 6 – Pflichten von Sun & Sea Holidays
6.1 S&S ist verantwortlich für:
a. Die Veröffentlichung und Verwaltung der Unterkunft auf der Website und externen Vermietungsportalen.
b. Die Abwicklung von Buchungen, Zahlungen und der Gästekommunikation.
c. Die Koordination von Reinigung und Wäsche.
d. Die Unterstützung bei Notfällen während des Aufenthalts in Abstimmung mit Ihnen.
e. Ein Eigentümerportal mit aktuellen Buchungs- und Umsatzdaten.
f. Die technische Pflege der Schnittstellen zu externen Portalen, soweit technisch möglich.
g. Die fristgerechte Auszahlung der Netto-Mieteinnahmen.
h. Regelmäßige Umsatz- und Buchungsübersichten.
i. Marketing- und Vermietungsaktivitäten ohne Garantie auf eine Mindestanzahl an Buchungen.
j. Ein optionales Willkommenspaket gegen Aufpreis.
k. Die Möglichkeit der temporären oder dauerhaften Deaktivierung der Unterkunft bei schwerwiegenden oder wiederholten Gästebeschwerden.
l. Die Eingabe von Preislisten auf Basis der von Ihnen gelieferten Daten, unter Ihrer Verantwortung.
Artikel 7 – Laufzeit und Kündigung
7.1 Das Paket hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
7.2 Sie stellen die Unterkunft mindestens 6 Monate pro Kalenderjahr zur Vermietung zur Verfügung.
7.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit.
7.4 Die Kündigung erfolgt schriftlich per E-Mail mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, beginnend am ersten Tag des Folgemonats.
Artikel 8 – Kaution und Schäden
8.1 S&S verwaltet einen Sicherheitsfonds für Buchungen über die S&S-Website.
8.2 Bei direkten S&S-Buchungen erfolgt die Schadenabwicklung über diesen Fonds.
8.3 Bei Buchungen über externe Plattformen gilt die Schadenregelung der jeweiligen Plattform.
8.4 Schäden werden Ihnen unmittelbar nach Feststellung während der Kontrolle oder Reinigung gemeldet.
8.5 Sie leisten volle Mitwirkung bei der Schadenabwicklung.
8.6 Kann ein Schaden nicht oder nicht vollständig geltend gemacht werden, bleiben Sie finanziell verantwortlich.
Artikel 9 – Haftung und Freistellung
9.1 S&S haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
9.2 Jegliche Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Wertminderung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.3 Eine etwaige Haftung ist auf den Betrag begrenzt, den die Haftpflichtversicherung von S&S auszahlt.
9.4 Störungen bei Drittanbietern fallen vollständig außerhalb der Haftung von S&S.
9.5 Sie stellen S&S vollständig von Ansprüchen von Gästen oder Dritten frei.
Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1 Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
10.2 Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von S&S.
© Sun & Sea Holidays ® – 01.09.2025
