Zon & Zee Vakanties

Allgemeine Geschäftsbedingungen Sun & Sea Holidays
(gültig ab 01.09.2025)

Diese Bedingungen gelten für sämtliche Dienstleistungen von Sun & Sea Holidays (nachfolgend: „S&S“), unabhängig vom gewählten Abonnement. Ergänzende Bestimmungen je Abonnement sind in Artikel 9 enthalten.


Artikel 1 – Rolle von Sun & Sea Holidays

1.1 S&S tritt als Vermittler und Koordinator für die vereinbarten Dienstleistungen auf.
1.2 Der Eigentümer bleibt jederzeit vollständig verantwortlich für:
a. den Zustand, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Unterkunft;
b. die Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Verpflichtungen;
c. die ordnungsgemäße und rechtzeitige Durchführung von Wartung, Reparaturen und Reinigung.


Artikel 2 – Veröffentlichung und Buchungen

2.1 S&S veröffentlicht die Unterkunft auf den vereinbarten Kanälen und Websites.
2.2 Buchungen werden über das Eigentümerportal und/oder externe Vermietungsplattformen abgewickelt.
2.3 Der Eigentümer erhält Zugang zum Eigentümerportal zur Verwaltung von Preisen, Verfügbarkeiten und Buchungsinformationen.


Artikel 3 – Preise, Zahlungen und Verrechnung

3.1 Der Eigentümer legt den Mietpreis in Abstimmung mit S&S fest.
3.2 Kosten externer Vermietungsplattformen, Provisionen sowie Zusatzleistungen werden mit der monatlichen Abrechnung verrechnet.
3.3 Sind die Mieteinnahmen unzureichend, werden offene Beträge gesondert mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen in Rechnung gestellt.


Artikel 4 – Auszahlung der Mieteinnahmen

4.1 Die Auszahlung erfolgt in der ersten Woche des Monats für Aufenthalte, die im vorangegangenen Monat abgeschlossen wurden.
4.2 Offene Rechnungen können mit der Mietabrechnung verrechnet werden.
4.3 Erfolgt die Auszahlung durch externe Plattformen verspätet, wird auch die Auszahlung an den Eigentümer entsprechend verschoben.
4.4 Der Eigentümer erhält pro Abrechnungsperiode eine Übersicht über Buchungen, Kosten und den netto auszuzahlenden Betrag.


Artikel 5 – Akzeptanz von Unterkünften

5.1 S&S behält sich das Recht vor, Unterkünfte abzulehnen oder zu entfernen, wenn diese:
a. nicht den geltenden Sicherheits- und Qualitätsstandards entsprechen;
b. nicht über die erforderlichen Genehmigungen oder kommunalen Meldungen verfügen;
c. eine unzureichende Ausstattung oder zu geringe Inventarbestände aufweisen;
d. strukturell Beschwerden oder negative Bewertungen erhalten;
e. nicht dem gewünschten Erscheinungsbild oder Angebot von S&S entsprechen.

5.2 Neue Unterkünfte werden erst nach Eigentumsprüfung und Kontrolle der Grundausstattung veröffentlicht.
5.3 S&S kann zur Qualitätssicherung zusätzliche Anforderungen stellen oder Anpassungen verlangen.


Artikel 6 – Pflichten des Eigentümers

6.1 Der Eigentümer ist verpflichtet, korrekte, vollständige und aktuelle Informationen zur Unterkunft bereitzustellen.
6.2 Der Eigentümer erfüllt sämtliche gesetzlichen Anforderungen, Genehmigungen, Abgaben und Versicherungen.
6.3 Der Eigentümer führt regelmäßige Wartungsarbeiten durch und meldet Mängel unverzüglich an S&S.
6.4 Der Eigentümer legt auf Anfrage Dokumente zur Identitäts- und Eigentumsprüfung vor.
6.5 Die Unterkunft wird in sauberem, sicherem und ordnungsgemäßem Zustand angeboten.
6.6 Der Eigentümer hält die Verfügbarkeiten korrekt aktuell; Doppelbuchungen aufgrund fehlerhafter Kalender gehen zu seinen Lasten.
6.7 Der Eigentümer prüft die Werbetexte von S&S und meldet etwaige Fehler rechtzeitig.
6.8 Der Eigentümer sorgt für ein ordnungsgemäß funktionierendes Schlüssel- oder Zugangssystem.
6.9 Der Eigentümer stellt klare Hausregeln für Gäste zur Verfügung.


Artikel 7 – Pflichten von Sun & Sea Holidays

7.1 S&S sorgt für die Veröffentlichung der Unterkunft gemäß dem gewählten Abonnement.
7.2 S&S verarbeitet Buchungen und Zahlungen und übernimmt – sofern enthalten – die Gästekommunikation.
7.3 S&S stellt ein Eigentümerportal zur Verfügung.
7.4 Preislisten werden auf Basis der bereitgestellten Daten gepflegt; der Eigentümer bleibt für deren Kontrolle verantwortlich.
7.5 S&S unterhält die Anbindungen an externe Plattformen, soweit technisch möglich.
7.6 S&S sorgt für die rechtzeitige Auszahlung der Mieteinnahmen.
7.7 S&S stellt Buchungs- und Umsatzübersichten zur Verfügung.
7.8 S&S erbringt Vermarktungsleistungen ohne Garantie für Buchungszahlen oder Umsätze.

7.9 Bei wiederholten Beschwerden ist S&S berechtigt, die Veröffentlichung einer Unterkunft vorübergehend oder dauerhaft einzustellen.


Artikel 8 – Laufzeit und Kündigung

8.1 Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Laufzeit geschlossen.
8.2 Nach Ablauf dieser Laufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit.
8.3 Die Kündigungsfrist beträgt drei Kalendermonate.
8.4 Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Monats, der auf den Kündigungszeitpunkt folgt.


Artikel 9 – Ergänzende Bestimmungen je Abonnement

9.1 Sorgloses Bewerben
a. S&S übernimmt die Veröffentlichung und die Anbindungen an Vermietungsplattformen.
b. Der Eigentümer ist vollständig verantwortlich für Reinigung, Wäsche und Notfälle.

9.2 Sorgloses Vermieten
a. S&S übernimmt zusätzlich die Koordination von Reinigung und Wäsche.
b. Notfälle während des Aufenthalts werden von S&S in Abstimmung mit dem Eigentümer abgewickelt.
c. Dieser Service ist ausschließlich innerhalb der Gemeinde Noordwijk verfügbar.
d. Für dieses Abonnement gelten gesonderte ergänzende Bedingungen.


Artikel 10 – Qualität und Beschwerden

10.1 Der Eigentümer bleibt verantwortlich für Zustand, Sicherheit, Reinigung und Instandhaltung der Unterkunft.
10.2 S&S nimmt Beschwerden von Gästen entgegen und leitet diese an den Eigentümer weiter, sofern sie nicht unter den Schadensfonds fallen.
10.3 Bei strukturellen Beschwerden und ausbleibender Verbesserung kann S&S die Unterkunft vorübergehend oder dauerhaft entfernen.
10.4 S&S haftet nicht für daraus entstehende Schäden oder Einnahmeverluste.
10.5 Bereits bestätigte Buchungen bleiben grundsätzlich bestehen, sofern nicht außergewöhnliche Umstände eine Abweichung erfordern.


Artikel 11 – Schadensfonds

11.1 Der Schadensfonds dient als Sicherheitsnetz für durch Gäste verursachte Sachschäden.
11.2 Gedeckt sind ausschließlich Sachschäden an Unterkunft oder Inventar.
11.3 Schäden sind innerhalb von 48 Stunden nach Abreise über das Beschwerdeformular zu melden.
11.4 Die Deckung beträgt mindestens 25 € und maximal 250 € pro Schadensfall.
11.5 Bei höherem Schaden bleibt die Erstattung auf 250 € begrenzt.

11.6 Nicht gedeckt sind:
a. Reinigungskosten, einschließlich Rauch- oder extremer Verschmutzung;
b. Verlust lose beweglicher Gegenstände;
c. normale Abnutzung oder mangelhafte Wartung;
d. verspätete oder unzureichend dokumentierte Meldungen.

11.7 S&S prüft den Anspruch gemäß den geltenden Bedingungen.
11.8 Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung.
11.9 Bietet eine externe Plattform eine eigene Schadensregulierung an, findet der Schadensfonds keine Anwendung.


Artikel 12 – Haftung und Freistellung

12.1 S&S haftet ausschließlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
12.2 Die Haftung von S&S ist auf den von ihrem Versicherer ausgezahlten Betrag begrenzt.
12.3 S&S haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgen von Stornierungen.
12.4 S&S haftet nicht für Fehler oder Störungen bei externen Plattformen.
12.5 Der Eigentümer stellt S&S von sämtlichen Ansprüchen von Gästen und Dritten frei.
12.6 Ansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung schriftlich geltend zu machen.
12.7 Bei Verkauf der Unterkunft bleibt der Vertrag bis zur schriftlichen Kündigung und vollständigen Abwicklung bestehender Buchungen wirksam.


Artikel 13 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1 Es gilt ausschließlich niederländisches Recht.
13.2 Gerichtsstand ist das zuständige Gericht am Sitz von S&S.


© Sun & Sea Holidays ® – 01.09.2025