Allgemeine Geschäftsbedingungen – Sun & Sea Holidays
(gültig ab 01-09-2025)
Diese Bedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Sun & Sea Holidays (nachfolgend „S&S“ genannt), unabhängig vom gewählten Abonnement.
Ergänzende Bestimmungen zu den einzelnen Abonnementarten sind in Artikel 10 enthalten.
Artikel 1 – Rolle von Sun & Sea Holidays
S&S tritt als Vermittler und Koordinator für die vereinbarten Dienstleistungen auf.
Der Eigentümer bleibt verantwortlich für den Zustand, die Sicherheit und die Verfügbarkeit der Unterkunft sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Verpflichtungen.
Artikel 2 – Veröffentlichung und Buchungen
- S&S veröffentlicht die Unterkunft auf den vereinbarten Kanälen und/oder auf den eigenen Websites.
- Buchungen werden über das Eigentümerportal oder über angeschlossene Buchungsportale verarbeitet.
- Der Eigentümer erhält Zugang zu einem persönlichen Eigentümerportal zur Verwaltung von Preisen und Verfügbarkeiten.
Artikel 3 – Preise, Zahlungen und Verrechnung
- Der Eigentümer legt den Mietpreis in Absprache mit S&S fest.
- S&S erhebt einen Standard-Aufschlag von 5 % beim Gast; dieser Zuschlag steht vollständig S&S zu.
- Weitere Kosten, einschließlich Provisionen externer Buchungsportale und zusätzlicher Dienstleistungen, werden mit der monatlichen Mietabrechnung verrechnet.
- Reichen die Mieteinnahmen nicht aus, werden die Restbeträge gesondert in Rechnung gestellt, zahlbar innerhalb von 14 Tagen.
Artikel 4 – Auszahlung der Mieteinnahmen
- Die Auszahlungen erfolgen in der ersten Woche des Monats für Aufenthalte, die im Vormonat abgeschlossen wurden.
- Offene Rechnungen können mit der monatlichen Abrechnung verrechnet werden.
- Wenn externe Portale Zahlungen verzögert leisten, wird die Auszahlung entsprechend verschoben.
Der Eigentümer erhält eine detaillierte Aufstellung der Buchungen, Kosten und des Nettobetrags zur Auszahlung.
Artikel 5 – Annahme von Unterkünften
- 1.S&S behält sich das Recht vor, Unterkünfte abzulehnen oder später zu entfernen, wenn diese:
* nicht den Mindestanforderungen an Qualität und Sicherheit entsprechen (z. B. Brandschutz, Rauchmelder, Elektrik, Sauberkeit, Instandhaltung);
* nicht über die erforderlichen Genehmigungen oder kommunalen Meldungen verfügen;
*über eine unzureichende Ausstattung oder Inventar für die Vermietung verfügen
*wiederholt negative Bewertungen oder Beschwerden erhalten.
*nicht dem gewünschten Erscheinungsbild oder Angebot von S&S entsprechen.
2. Neue Unterkünfte werden nur nach Eigentumsnachweis und Kontrolle der Grundausstattung akzeptiert.
3.Zur Qualitätssicherung kann S&S zusätzliche Anforderungen stellen oder Anpassungen verlangen, bevor die Unterkunft veröffentlicht wird.
Artikel 6 – Pflichten des Eigentümers
Der Eigentümer verpflichtet sich:
- richtige, vollständige und aktuelle Informationen über die Unterkunft bereitzustellen;
- sicherzustellen, dass die Unterkunft allen gesetzlichen, steuerlichen und versicherungstechnischen Anforderungen entspricht;
- regelmäßige Wartungs- und Reparaturarbeiten selbst durchzuführen;
- auf Anfrage Nachweise über Identität und Eigentum vorzulegen;
- die Unterkunft bei Anreise des Gastes sauber, sicher und in gutem Zustand bereitzustellen;
- die Verfügbarkeit im Portal oder über eine iCal-Verbindung stets aktuell zu halten (Doppelbuchungen durch falsche Kalenderaktualisierung gehen zu Lasten des Eigentümers);
- die von S&S erstellten Inserate zu prüfen und eventuelle Fehler umgehend zu melden;
- Defekte und Störungen unverzüglich an S&S zu melden;
- ein funktionsfähiges Schlüssel- oder Zugangssystem bereitzustellen;
- klare Hausregeln zu formulieren und in der Unterkunft bereitzuhalten.
Artikel 7 – Pflichten von Sun & Sea Holidays
S&S verpflichtet sich:
- die Unterkunft auf der eigenen Website und/oder auf ausgewählten externen Plattformen gemäß der gewählten Abonnementform zu veröffentlichen;
- Buchungen, Zahlungen und – falls im Abonnement enthalten – die Gästekommunikation zu verwalten;
- ein Eigentümerportal zur Verwaltung von Verfügbarkeit, Preisen und Reservierungen bereitzustellen;
- Preislisten anhand der vom Eigentümer gelieferten Daten zu erstellen (der Eigentümer muss diese selbst prüfen);
- Verbindungen zu externen Plattformen technisch zu pflegen (soweit möglich), ohne Haftung für Störungen oder Einschränkungen seitens dieser Plattformen;
- die Mietauszahlungen gemäß Artikel 4 rechtzeitig zu leisten;
- dem Eigentümer Buchungs- und Umsatzübersichten bereitzustellen;
-
sich nach besten Kräften um Buchungen zu bemühen, jedoch ohne Garantie für eine Mindestanzahl oder einen Mindestumsatz;
Beschwerde-Klausel: bei wiederholten Gästebeschwerden die Veröffentlichung der betreffenden Unterkunft zeitweise oder dauerhaft zu deaktivieren.
Artikel 8 – Laufzeit und Kündigung
Dieses Abonnement wird für die in der Vereinbarung angegebene Laufzeit abgeschlossen.
Nach Ablauf dieser Periode wird das Abonnement stillschweigend auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern es nicht schriftlich (per E-Mail oder Brief) gekündigt wird.
Für jede Kündigung gilt eine Kündigungsfrist von drei (3) Kalendermonaten, wobei die Kündigungsfrist am ersten Tag des Monats beginnt, der auf das Kündigungsdatum folgt.
Artikel 9 – Zusätzliche Bestimmungen je nach Abonnement
Sorglos Inserieren (Basic, Premium)
S&S übernimmt ausschließlich die Veröffentlichung und die Anbindung an die vereinbarten Buchungsportale.
Der Eigentümer ist vollständig verantwortlich für Reinigung, Wäsche und Notfälle.
Sorglos Vermieten
S&S übernimmt zusätzlich die Koordination von Reinigung und Wäsche.
Notfälle während des Aufenthalts werden in Abstimmung mit dem Eigentümer bearbeitet.
Dieser Service gilt ausschließlich innerhalb der Gemeinde Noordwijk.
Ergänzende Bedingungen gelten entsprechend.
Artikel 10 – Qualität und Beschwerden
- Der Eigentümer trägt die volle Verantwortung für Zustand, Sicherheit, Sauberkeit und Instandhaltung der Unterkunft.
- S&S nimmt Gästebeschwerden entgegen und leitet sie an den Eigentümer oder dessen Verwalter weiter.
- Nur Beschwerden, die unter den Schadensfonds fallen, werden von S&S selbst geprüft und bearbeitet.
- Erhält S&S wiederholt Beschwerden über dieselbe Unterkunft und werden diese nicht behoben, kann S&S die Unterkunft deaktivieren oder löschen, ohne für entgangene Einnahmen haftbar zu sein.
- Bereits bestätigte Buchungen bleiben gültig, es sei denn, S&S entscheidet in Ausnahmefällen anders.
Artikel 11 – Schadensfonds
Zweck
Der Schadensfonds von Sun & Sea Holidays dient als Absicherung für Eigentümer bei Sachschäden, die durch Gäste während des Aufenthalts verursacht werden.
Er bietet eine begrenzte Deckung gemäß den nachstehenden Bedingungen.
Deckung und Voraussetzungen
a. Gedeckt sind ausschließlich Sachschäden an der Unterkunft oder am Inventar, die durch den Gast während seines Aufenthalts verursacht wurden.
b. Der Schaden muss mit Fotos und einer schriftlichen Beschreibung dokumentiert und innerhalb von 48 Stunden nach dem Check-out über das entsprechende Formular im Eigentümerportal gemeldet werden.
c. Der Fonds erstattet Schäden zwischen 25 € und 250 € pro Ereignis.
d. Übersteigt der Schaden 250 €, wird maximal dieser Betrag erstattet.
Ausschlüsse
Nicht gedeckt sind:
- Reinigungskosten (z. B. wegen Rauchens oder starker Verschmutzung);
- Verlust von Gegenständen wie Handtüchern, Geschirr oder Dekoration;
- Schäden durch normale Abnutzung oder mangelhafte Wartung;
- Schäden, die nicht innerhalb von 48 Stunden gemeldet wurden;
- unzureichend belegte Schadensmeldungen.
Auszahlung
a. S&S prüft, ob die Meldung die Bedingungen erfüllt.
b. Wird der Anspruch anerkannt, erfolgt die Auszahlung innerhalb von 30 Tagen nach Genehmigung.
c. S&S behält sich das Recht vor, Ansprüche ganz oder teilweise abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Verhältnis zu externen Plattformen
Erfolgt die Buchung über ein externes Portal (z. B. Airbnb, Booking.com) mit eigener Schadensregelung, kann S&S die Meldung dorthin verweisen. In diesem Fall kann der Schadensfonds nicht in Anspruch genommen werden.
Artikel 12 – Haftung und Freistellung
S&S haftet nicht für Schäden oder Verluste, die aus der Nutzung der Unterkunft entstehen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Haftung von S&S ist auf den Betrag begrenzt, den der Eigentümer für die betreffende Dienstleistung oder Periode gezahlt hat, höchstens jedoch auf die Höhe einer Monatsgebühr.
S&S haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, Gewinnverluste oder Schäden durch Stornierungen, außer bei Vorsatz.
S&S ist nicht verantwortlich für Störungen, Fehler oder Einschränkungen seitens externer Plattformen oder Dritter, die Inserate, Buchungen oder Zahlungen beeinflussen.
Der Eigentümer stellt S&S von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich Gästen, im Zusammenhang mit der Unterkunft frei.
Etwaige Ansprüche sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung des Schadens schriftlich geltend zu machen.
Beim Verkauf der Unterkunft bleibt der Vertrag gültig, bis er schriftlich gekündigt und alle bestehenden Buchungen erfüllt sind.
Artikel 13 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt ausschließlich niederländisches Recht.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist das zuständige Gericht im Bezirk des Sitzes von S&S.
© Sun & Sea Holidays® – 01-09-2025
