Zon & Zee Vakanties

Ergänzende Bedingungen Sorgenfrei Werben

(Version: 1-9-2025)
(letzte Änderung: 9-1-2026)

Diese ergänzenden Bedingungen gelten für das Paket Sorgloses Inserieren von Sun & Sea Holidays („S&S“) und stellen eine Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Eigentümer dar.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und diesen ergänzenden Bedingungen haben diese ergänzenden Bedingungen Vorrang.


Artikel 1 – Art der Dienstleistung

1.1 Das Paket Sorgloses Inserieren ist auf die professionelle Präsentation und Bewerbung der Unterkunft ausgerichtet, ohne dass S&S das operative Management übernimmt.

1.2 Innerhalb dieses Pakets tritt S&S als Werbe- und Reservierungsvermittler auf.

1.3 S&S ist weder Vermieter, Mieter noch Verwalter der Unterkunft.


Artikel 2 – Tätigkeiten von Sun & Sea Holidays

2.1 S&S erbringt im Rahmen des Pakets Sorgloses Inserieren unter anderem folgende Leistungen:

  • Erstellung und Pflege der Online-Anzeige;
  • Veröffentlichung auf den eigenen Websites von S&S;
  • Veröffentlichung auf ausgewählten externen Vermietungsplattformen;
  • Synchronisierung der Verfügbarkeit über gekoppelte Kalender;
  • Kommunikation mit Gästen vor der Anreise und nach der Abreise;
  • Abwicklung von Reservierungen und Zahlungen über das Reservierungssystem.

2.2 S&S bemüht sich um eine optimale Online-Sichtbarkeit, übernimmt jedoch keine Garantie für Auslastung, Anzahl der Reservierungen oder Umsatz.


Artikel 3 – Verantwortlichkeiten des Eigentümers

3.1 Im Rahmen des Pakets Sorgloses Inserieren ist der Eigentümer selbst für sämtliche operativen Tätigkeiten verantwortlich, einschließlich:

  • Reinigung der Unterkunft;
  • Schlüsselübergabe und Zugang für Gäste;
  • Inspektionen vor und nach dem Aufenthalt;
  • Bearbeitung von Beschwerden während des Aufenthalts;
  • Meldung und Feststellung von Schäden.

3.2 Der Eigentümer stellt sicher, dass ein lokaler Ansprechpartner vorhanden ist, sofern er selbst nicht verfügbar ist.

3.3 Der Eigentümer ist für eine korrekte und aktuelle Verfügbarkeitsübersicht verantwortlich, sofern diese nicht vollständig über S&S verwaltet wird.


Artikel 4 – Preise und Verfügbarkeit

4.1 Der Eigentümer legt die Mietpreise fest. S&S kann hierzu auf Grundlage von Marktkenntnissen und Erfahrung beratend tätig sein.

4.2 S&S verarbeitet die vom Eigentümer festgelegten Preise im Reservierungssystem.

4.3 Das Risiko von Doppelbuchungen infolge externer oder nicht gekoppelter Kalender liegt beim Eigentümer.


Artikel 5 – Zahlungen, Provision und Lizenz

5.1 Für das Paket Sorgloses Inserieren schuldet der Eigentümer eine monatliche Lizenzgebühr, wie im Vertrag festgelegt.

5.2 Darüber hinaus ist S&S berechtigt, eine Provision in Höhe von 10 % der Mieteinnahmen zu berechnen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

5.3 Bei Reservierungen über die Website von S&S kann dem Gast eine Servicegebühr in Rechnung gestellt werden. Diese Gebühr hat keinen Einfluss auf den Nettoertrag des Eigentümers.

5.4 Die Auszahlung der Mieteinnahmen an den Eigentümer erfolgt gemäß den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen.


Artikel 6 – Schäden und Haftung

6.1 S&S ist nicht verantwortlich für Schäden an der Unterkunft oder dem Inventar, die während des Aufenthalts der Gäste entstehen.

6.2 Schäden müssen vom Eigentümer selbst festgestellt, gemeldet und abgewickelt werden.

6.3 S&S haftet ausschließlich bei Vorsatz oder nachweisbarer grober Fahrlässigkeit von S&S.

6.4 Die Haftung von S&S ist gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen begrenzt.

6.5 Der Schadenfonds von Sun & Sea Holidays gilt ausschließlich für Reservierungen, die über die Website von Sun & Sea Holidays zustande gekommen sind.
Für Reservierungen über externe Vermietungsplattformen gilt die Schadensregelung der jeweiligen Plattform.


Artikel 7 – Hausordnung und Informationsbereitstellung

7.1 Der Eigentümer ist für die Erstellung und Durchsetzung der Hausordnung verantwortlich.

7.2 Der Eigentümer stellt sicher, dass den Gästen eine Informationsmappe oder digitale Informationen zur Verfügung stehen.

7.3 S&S kann Standardrichtlinien oder Beispieltexte zur Verfügung stellen, übernimmt hierfür jedoch keine Verantwortung.


Artikel 8 – Laufzeit und Beendigung

8.1 Das Paket Sorgloses Inserieren hat eine Mindestlaufzeit von sechs Monaten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

8.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend auf unbestimmte Zeit.

8.3 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag schriftlich unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist gekündigt werden.

8.4 Bereits bestätigte Reservierungen werden bei Beendigung des Vertrags abgewickelt.


Artikel 9 – Anwendbares Recht und Streitigkeiten

9.1 Auf diese ergänzenden Bedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

9.2 Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht im Bezirk des Sitzes von S&S vorgelegt.