Zon & Zee Vakanties

(letzte Änderung: 6-1-2026)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Eigentümer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die Sun & Sea Holidays („S&S“) für Eigentümer von Unterkünften erbringt. Abhängig vom gewählten Paket gelten ergänzende Bedingungen. Diese sind integraler Bestandteil der Vereinbarung.


Artikel 1 – Begriffsbestimmungen und Rolle von Sun & Sea Holidays

1.1 Sun & Sea Holidays tritt als Vermittler bei der Vermietung von Ferienunterkünften auf.

1.2 Sun & Sea Holidays erbringt unter anderem Dienstleistungen im Bereich der Online-Präsentation, Vermarktung, Reservierungsabwicklung sowie der Kommunikation mit Gästen, jeweils im Umfang des gewählten Leistungspakets.

1.3 Sun & Sea Holidays ist weder Vermieter noch Mieter oder Eigentümer der Unterkunft und handelt im Auftrag des Eigentümers.


Artikel 2 – Zustandekommen des Vertrags

2.1 Der Vertrag zwischen dem Eigentümer und Sun & Sea Holidays kommt durch Unterzeichnung des Vertrags oder durch schriftliche Bestätigung der Anmeldung zustande.

2.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, zusammen mit den ergänzenden Bedingungen des jeweils gewählten Leistungspakets.


Artikel 3 – Pflichten und Verantwortlichkeiten des Eigentümers

3.1 Der Eigentümer bleibt jederzeit selbst verantwortlich für:

  • den Zustand, die Sicherheit und die Eignung der Unterkunft für die touristische Vermietung;
  • die Einhaltung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften;
  • das Bestehen einer gültigen und ausreichenden Versicherung für die Unterkunft und das Inventar;
  • die Bereitstellung korrekter, vollständiger und aktueller Informationen über die Unterkunft.

3.2 Der Eigentümer stellt sicher, dass die Unterkunft zur Vermietung verfügbar ist und dass keine Rechte Dritter verletzt werden.

3.3 Der Eigentümer stellt Sun & Sea Holidays von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Eigentum oder der Nutzung der Unterkunft ergeben, sofern diese Ansprüche nicht auf ein Handeln oder Unterlassen von Sun & Sea Holidays zurückzuführen sind.


Artikel 4 – Veröffentlichung und Reservierungen

4.1 Sun & Sea Holidays ist berechtigt, die Unterkunft auf eigenen Websites sowie auf ausgewählten externen Vermietungsplattformen zu veröffentlichen.

4.2 Reservierungen werden über das Reservierungssystem von Sun & Sea Holidays und/oder über angebundene externe Vermietungsplattformen abgewickelt.

4.3 Der Eigentümer erteilt Sun & Sea Holidays die Erlaubnis, im Namen des Eigentümers mit Gästen und Vermietungsplattformen zu kommunizieren.


Artikel 5 – Preise und Verfügbarkeit

5.1 Der Eigentümer bleibt formell für die Festlegung der Mietpreise verantwortlich.

5.2 Sun & Sea Holidays berät den Eigentümer hinsichtlich Preisgestaltung und Verfügbarkeit auf Grundlage von Marktkenntnissen und Erfahrung, ohne Garantie für Auslastung oder Einnahmen.

5.3 Der Eigentümer ist verantwortlich für die korrekte Verfügbarkeit der Unterkunft. Sun & Sea Holidays haftet nicht für Doppelbuchungen, die auf fehlerhafte oder nicht verknüpfte Verfügbarkeiten zurückzuführen sind.

5.4 Bei Vermietung über externe Vermietungsplattformen können Preismechanismen wie dynamische Preisgestaltung zur Anwendung kommen, bei denen die Mietpreise automatisch auf Basis von Marktbedingungen wie Angebot, Nachfrage, Saison und Auslastung angepasst werden.

5.5 Die Anwendung solcher Preismechanismen kann dazu führen, dass der Mietpreis pro Reservierung vom vom Eigentümer festgelegten Basispreis abweicht. Sun & Sea Holidays hat hierauf keinen direkten Einfluss; dies kann Auswirkungen auf den Nettoerlös pro Reservierung haben.

5.6 Etwaige Kosten, die von externen Vermietungsplattformen erhoben werden, gehen zu Lasten des Eigentümers. Die Anwendung von Preismechanismen durch externe Plattformen unterliegt den Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und der jeweiligen Plattform.

5.7 Mietpreise und Mietbedingungen können je Vertriebskanal variieren. Direktbuchungen über die Websites von Sun & Sea Holidays bieten in der Regel das günstigste Preis-Leistungs-Verhältnis.

5.8 Sun & Sea Holidays übernimmt keinerlei Garantie hinsichtlich Auslastung, Umsatz oder Ertrag. Die endgültigen Einnahmen hängen unter anderem von Nachfrage, Saison, gewählten Vertriebskanälen und den Preismechanismen externer Plattformen ab.

Artikel 6 – Zahlungen und Abrechnung

6.1 Sun & Sea Holidays ist berechtigt, Mietzahlungen im Namen des Eigentümers entgegenzunehmen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2 Die Auszahlung an den Eigentümer erfolgt gemäß dem gewählten Leistungspaket und den dazugehörigen ergänzenden Bedingungen.

6.3 Etwaige Kosten, Provisionen und Vergütungen werden mit den Mieteinnahmen verrechnet.


Artikel 7 – Vermietung über externe Vermietungsplattformen

7.1 Kommt eine Reservierung über eine externe Vermietungsplattform zustande (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Interhome), wird die Plattformprovision vom jeweiligen Plattformbetreiber direkt berechnet oder verrechnet.

7.2 In diesem Fall erhält Sun & Sea Holidays ausschließlich den Nettomietbetrag, der von der externen Vermietungsplattform weitergeleitet wird. Dieser Nettomietbetrag bildet die Grundlage für die Abrechnung mit dem Eigentümer.

7.3 Externe Vermietungsplattformen stellen eine separate Rechnung über ihre Plattformprovision aus. Diese Provision ist im Unterschied zwischen dem vom Gast gezahlten Verkaufspreis und dem ausgezahlten Nettomietbetrag enthalten.

7.4 Zur Transparenz wird pro Reservierung eine Buchungsübersicht oder Auszahlungsspezifikation aufbewahrt, aus der der Nettomietbetrag hervorgeht. Diese Übersicht kann dem Eigentümer auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.

7.5 Die mit Sun & Sea Holidays vereinbarte Provision, wie sie im Vertrag oder im gewählten Leistungspaket festgelegt ist, wird gesondert auf Basis des Nettomietbetrags berechnet.

7.6 Der Eigentümer erkennt an, dass bei einer Vermietung über externe Vermietungsplattformen der dem Gast berechnete Verkaufspreis von dem vereinbarten Mietpreis abweichen kann, unter anderem aufgrund von Plattformprovisionen, Vertriebskosten, Preismechanismen der Plattform und Marktbedingungen. Aus solchen Abweichungen ergeben sich keinerlei zusätzliche Ansprüche gegenüber Sun & Sea Holidays.

7.7 Sofern eine externe Vermietungsplattform die operative Abwicklung vollständig übernimmt, kann Sun & Sea Holidays aufgrund der Rolle der Plattform als primärem Verkaufs- und Abwicklungskanal eine geringere Provision anwenden.


Artikel 8 – Ausführung der Dienstleistungen

8.1 Art und Umfang der von Sun & Sea Holidays zu erbringenden Dienstleistungen richten sich nach dem gewählten Leistungspaket und sind in den entsprechenden ergänzenden Bedingungen festgelegt.

8.2 Operative Tätigkeiten können – abhängig vom Leistungspaket – vom Eigentümer oder von Sun & Sea Holidays ausgeführt werden. Die genaue Aufgabenverteilung ist in den ergänzenden Bedingungen geregelt.


Artikel 9 – Laufzeit und Beendigung

9.1 Der Vertrag wird für die im Vertrag festgelegte Laufzeit abgeschlossen.

9.2 Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

9.3 Die Kündigung hat schriftlich unter Einhaltung der im Vertrag oder in den ergänzenden Bedingungen festgelegten Kündigungsfrist zu erfolgen.

9.4 Bereits bestätigte Reservierungen werden im Falle der Vertragsbeendigung gemäß den geltenden Vereinbarungen abgewickelt.


Artikel 10 – Haftung

10.1 Sun & Sea Holidays haftet ausschließlich für Schäden, die unmittelbar auf Vorsatz oder nachweislich grobe Fahrlässigkeit von Sun & Sea Holidays zurückzuführen sind.

10.2 Sun & Sea Holidays haftet nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangene Einnahmen, Gewinnverluste oder Umsatzeinbußen.

10.3 Soweit Sun & Sea Holidays haftbar ist, ist die Haftung auf den Betrag begrenzt, der von der Haftpflichtversicherung von Sun & Sea Holidays ausgezahlt wird.

10.4 Erfolgt aus welchem Grund auch immer keine Versicherungsleistung, ist die Haftung von Sun & Sea Holidays auf maximal den Betrag begrenzt, den der Eigentümer in den zwölf Monaten vor dem schadensverursachenden Ereignis an Sun & Sea Holidays gezahlt hat.

10.5 Sun & Sea Holidays erbringt ihre Dienstleistungen auf Grundlage einer Bemühensverpflichtung. Es wird keine Garantie für die Anzahl der Reservierungen, die Auslastung oder die Höhe der Mieteinnahmen übernommen.

10.6 Das Ausbleiben von Reservierungen, eine geringere Auslastung oder enttäuschende Mieteinnahmen begründen keinerlei Haftung oder Schadensersatzansprüche gegenüber Sun & Sea Holidays.

10.7 Sun & Sea Holidays haftet nicht für finanzielle Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Einnahmen, Gewinnverluste oder entgangene Reservierungen.

10.8 Die Vermietungsergebnisse hängen unter anderem von externen Faktoren ab, wie Marktbedingungen, saisonalen Einflüssen, Preisgestaltung, Verfügbarkeit sowie der Funktionsweise externer Vermietungsplattformen. Sun & Sea Holidays hat hierauf keinen direkten Einfluss.


Artikel 11 – Änderung der Bedingungen

11.1 Sun & Sea Holidays ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern dies aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder aufgrund von Änderungen der Dienstleistungen erforderlich ist.

11.2 Wesentliche Änderungen, die für den Eigentümer nachteilig sind, werden rechtzeitig schriftlich mitgeteilt und haben keine rückwirkende Wirkung.


Artikel 12 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

12.1 Auf diesen Vertrag findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

12.2 Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, werden dem zuständigen Gericht im Gerichtsbezirk des Geschäftssitzes von Sun & Sea Holidays vorgelegt.