Bedingungen des Schadensfonds – Eigentümer
Der Schadensfonds von Sun & Sea Holidays bietet Eigentümern zusätzlichen Schutz für kleinere Schäden, die während eines Aufenthalts entstehen können. Er ersetzt keine Gebäude- oder Inventarversicherung, sondern dient als ergänzende Absicherung für leichte, gelegentliche Schäden.
1. Verpflichtende Versicherung
Jeder Eigentümer ist verpflichtet, eine gültige Gebäude- und Inventarversicherung abzuschließen.
Der Schadensfonds ergänzt diese Versicherung für kleine, unvorhergesehene Schäden zwischen €25 und €250 pro Aufenthalt.
2. Zweck und Funktionsweise
Der Schadensfonds deckt ausschließlich unbeabsichtigte Schäden, die von Gästen während ihres Aufenthalts verursacht werden.
Schäden infolge vorsätzlichen Handelns, grober Fahrlässigkeit oder rücksichtslosen Verhaltens von Gästen sind ausgeschlossen.
- Die Deckung gilt pro Aufenthalt, nicht pro Schadensfall.
- Sun & Sea erstattet Schäden über €25 bis maximal €250 direkt an den Eigentümer.
- Schäden unter €25 oder über €250 fallen in die Verantwortung des Eigentümers oder seiner Versicherung.
3. Voraussetzungen für die Deckung
Eine Erstattung erfolgt, wenn:
- Der Schaden während eines Aufenthalts eines Gastes entstanden ist.
- Der Schaden innerhalb von 48 Stunden nach dem Check-out über das Schadensformular oder per E-Mail gemeldet wird.
- Der Eigentümer entsprechende Nachweise vorlegt (Fotos, Rechnungen).
- Der Schaden nicht durch Abnutzung, mangelnde Instandhaltung oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden ist.
- Der Schaden als leichter, gelegentlicher Schaden einzustufen ist.
4. Ausschlüsse
Nicht gedeckt sind:
- Schäden unter €25
- Schäden über €250
- starke Verschmutzung oder zusätzliche Reinigungskosten
- Schäden durch Rauchen oder Haustiere
- Schäden durch Verstöße gegen die Hausordnung
- vorsätzliche Schäden oder rücksichtsloses Verhalten
- Schäden durch Sturm, Blitzschlag, höhere Gewalt oder Natureinflüsse
- Schäden durch normalen Gebrauch (Abnutzung)
- Schäden an Fahrzeugen oder persönlichem Eigentum der Gäste
- Verlust oder Diebstahl von Inventar
- Schäden, die unter die eigene Versicherung fallen
5. Auszahlung
- Sun & Sea zahlt Schäden zwischen €25 und €250 pro Aufenthalt an den Eigentümer aus.
- Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen.
- Sun & Sea behält sich das Recht vor, Ansprüche abzulehnen, wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind.
6. Sonstige Bestimmungen
- Sun & Sea kann die Bedingungen des Schadensfonds jährlich anpassen.
- Der Schadensfonds ist in den verpflichtenden Kosten enthalten, die von den Gästen gezahlt werden.
- Der Schadensfonds gilt ausschließlich für Unterkünfte, die über Sun & Sea vermietet werden.
Schade dient binnen 48 uur na uitcheck te worden gemeld.
